Rückverfolgbarkeit sicherstellen bei gelöschten Fällen

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Da jeder User Fälle löschen kann, muss eine Sicherung eingebaut werden.
Die gelöschten Fälle sollen im UKA dokumentiert werden (z.B. in einem Papierkorb landen). Somit wäre die Nachvollziehbarkeit bei gelöschten Fällen gewährleistet.

Aufgenommen Vorgeschlagen von: Christoph Roth Zugestimmt: 24 Juni, '22 Kommentare: 2

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