KTG Zählerkorrektur

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Wenn es einen Rückfall gibt und dazwischen eine fallfremde Absenz ist, muss bei der KTG-Abrechnung eine Zählerkorrektur vorgenommen werden. Diese kann nur während der KTG-Verarbeitung vorgenommen werden und muss absolut korrekt gemacht werden, ansonsten stimmt es nicht und man muss die Tage bei der nächsten Abrechnung stornieren. Ich hatte schon einige Male Stornos deswegen und wünsche mir, dass dieser Prozess vereinfacht wird. Evtl. so wie beim UTG in so spezifischen Fällen eine Fall-Nummer definieren, wo die Fälle zusammengehängt werden können? Warum kann man die Zählerkorrektur nur während der KTG-Abrechnung machen? Finde ich auch nicht so anwenderfreundlich...

Aufgenommen Vorgeschlagen von: M.F. Zugestimmt: 19 Sept., '23 Kommentare: 3

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