KTG Zählerkorrektur
Wenn es einen Rückfall gibt und dazwischen eine fallfremde Absenz ist, muss bei der KTG-Abrechnung eine Zählerkorrektur vorgenommen werden. Diese kann nur während der KTG-Verarbeitung vorgenommen werden und muss absolut korrekt gemacht werden, ansonsten stimmt es nicht und man muss die Tage bei der nächsten Abrechnung stornieren. Ich hatte schon einige Male Stornos deswegen und wünsche mir, dass dieser Prozess vereinfacht wird. Evtl. so wie beim UTG in so spezifischen Fällen eine Fall-Nummer definieren, wo die Fälle zusammengehängt werden können? Warum kann man die Zählerkorrektur nur während der KTG-Abrechnung machen? Finde ich auch nicht so anwenderfreundlich...
Kommentare: 3
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17 Apr., '23
ProduktmanagementVielen Dank für Ihren Optimierungsvorschlag. Der Vorschlag wird zurzeit bezüglich Umsetzbarkeit überprüft, dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.
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06 Juli, '23
Produktmanagement AdministratorSehr geehrte Frau Friedl
Vielen Dank für Ihren Optimierungsvorschlag.
Der Vorschlag wird zur Umsetzung aufgenommen. Die Abklärungen, Planung und Umsetzung können einige Zeit in Anspruch nehmen. -
24 Juli, '23
M. FriedlDanke für den Bescheid, es freut mich, wenn es vorwärts geht.