EO Übermittlung - unregelmässiges Einkommen

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Von unseren rund 18'000 Angestellten sind etwa nur 3'300 im Monatslohn beschäftigt, die übrigen Mitarbeiter arbeiten für uns auf Honorarbasis mit einer stark schwankender Entlöhnung. Dies führt dazu, dass bei einer EO-Anmeldung keine Lohnangaben vorhanden sind, welche unter Punkt 6.2 angegeben werden könnten. Somit würden wir uns wünschen, dass der Formularteil C, Punkt 6.2 nicht mehr Pflicht ist für die Aktivierung der Checkbox "Leistungsanspruch EO i.O.
Wir wünschen uns, dass UKA in diesem Fall kein Taggeld ausrechnet und entsprechend die EO-Anmeldung ohne diese Angabe übermittelt werden kann und die Ausgleichskasse nur anhand des Lohnjournals bzw. der Lohnabrechnungen, welche wir der Anmeldung beifügen, das Taggeld berechnet und entsprechend zurückspielt und das von der AK berechnete Taggeld zur Anwendung kommt.

Nicht aufgenommen Vorgeschlagen von: Livia Klöss Zugestimmt: 17 Juni, '25 Kommentare: 2

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